Umgang mit Behinderungen durch E-Scooter

29. März 2021

Antrag

Der Bezirksausschuss möge beschließen:
E-Scooter wie Tier, Lime, Bird, Jawls oder Voi leihen gehören in der Landeshauptstadt München mittlerweile zum Straßenbild. Die Landeshauptstadt München möge über die Verwaltung prüfen, wie Behinderungen und Gefährdungen auf Gehwegen sowie in Ein- und Ausfahrten durch E-Scooter zu verhindern sind. Auch die unsachgemäße Handhabung im Hinblick auf liegengebliebene E-Scooter in Grünflächen möge von der Landeshauptstadt München zusammen mit den E-Scooter-Anbietern geklärt werden. Zusätzlich möge sich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München über den Deutschen Städtetag dafür einsetzen, dass die dafür erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Begründung

Grundsätzlich ist die Bereitstellung von alternativerer Mobilität durch die Bewilligung der LHM von E-Scootern sehr begrüßenswert. Jedoch werden den Mitgliedern des Bezirksausschusses wiederholt Beschwerden über Behinderungen im öffentlichen Raum durch E-Scooter mitgeteilt. Für mobilitätseingeschränkte und/oder sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger oder Eltern mit Kinderwagen bedeuten diese Hindernisse (siehe Foto) oftmals gefährliche Umwege und große Schwierigkeiten in der Wegenutzung. Es sind daher Maßnahmen zu ergreifen, damit die E-Scooter-Anbieter zusammen mit der LHM mehr auf den Verbleib der Fahrzeuge achten und ggf. Nutzer/innen im Sinne einer Ordnungswidrigkeit bei unsachgemäßer Handhabung verantwortlich gemacht werden kann.

gez.
Karin Häringer
Alexander Schmitt-Geiger