Antrag
Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, bei Bürgerversammlungen zukünftig noch mehr auf Barrierefreiheit und inklusive Belange zu achten und diese in ihren Planungen zu berücksichtigen.
Insbesondere fordern wir:
Um die Weiterleitung an die anderen Bezirksausschüsse mit der Bitte um Unterstützung und Annahme entsprechender Anträge wird gebeten.
Begründung
Die Landeshauptstadt München ist im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bereits an vielen Stellen aktiv geworden [1]. Zum Beispiel im Bereich „Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben“ (Handlungsfeld 8 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK [2]) gilt es allerdings weiterhin etliche Hürden abzubauen. Ein erster, niederschwelliger Schritt kann dabei die (kommunal- und lokal-) politische Teilhabe vor Ort sein. Dabei ist es wichtig, dass alle Bürger*innen einfach Zugang zu den wichtigsten Informationen haben. Diese Information muss deshalb auch in leichter Sprache und in Braille-Schrift verfügbar gemachte werden. Der Zugang zur Versammlung muss barrierefrei möglich sein. Hierbei ist bei der Auswahl der Sitzungsorte verstärkt zu achten. Auch eine zentrale Lage innerhalb des Stadtbezirks ist wichtig, um unnötig weite und beschwerliche Wege zu vermeiden. Um eine möglichst breite Bevölkerung in den Bürgerversammlungen zu erreichen und einzubeziehen, sollte von Seiten der LHM auch ohne besondere Anfrage ein*e Gebärdendolmetscher*in bereitgestellt werden. Inklusion muss nicht durch die Betroffenen eingefordert werden – sie muss selbstverständlich von den Nicht-Betroffenen vorangetrieben werden. Nur so kann ein gleichberechtigtes Zusammenleben auf Augenhöhe erreicht werden. Kampagnen wie „Ausnahmslos barrierelos“ der LHM schaffen dafür das nötige Bewusstsein [3]. Nun gilt es, die guten Vorsätze in tatsächliches Handeln umzusetzen.
gez.
Karin Häringer
Felix Palm
[1] Internetseite d. LHM zur UN-BRK und ihrer Umsetzung
[2] Internetseite d. LHM zum 2. Aktionsplan zur Umsetzung d. UN-BRK (insb. HF 8)