Tempo 30 als Standard im Lebensbereich Stadtbezirk

27. April 2021

Antrag

Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Durch das KVR / Mobilitätsreferat soll die Einführung von Tempo 30 im gesamten Stadtbezirk - ggfs. als Pilotprojekt - geprüft und realisiert werden.
Die Auswirkungen einer Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 z.B. auf Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Verkehrslärm oder Luftqualität und Klima sollen evaluiert werden. Die daraus gewonnenen Erfahrungen sollen bei zukünftigen Maßnahmen zur Verkehrssteuerung Anwendung finden.
Einzige, noch zu prüfende, Ausnahmen für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sollen folgende Straßen als Hauptverkehrsadern sein:

  • Fasangartenstrasse
  • Balanstrasse (nördlich der Fasangartenstrasse)
  • Stadelheimerstraße
  • Schwansee- und Schlierseestrasse
  • Eintracht- und St. Bonifatiusstrasse
  • Tegernseer Landstraße (als Teil des Mittleren Rings)
  • Chiemgaustraße
  • Martin-Luther-Strasse

Begründung

Der Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten ist ein von erheblichen Verkehrsströmen des motorisierten Verkehrs zerschnittener Stadtteil. Dies führt in weiten Teilen des Stadtbezirks zu einer eklatanten Unterordnung der Fußgänger und Radfahrer im öffentlichen Raum.
Gerade junge und ältere Verkehrsteilnehmer werden erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt.
In weiten Teilen des Stadtbezirks wurde in den letzten Jahren streckenweise in Wohngebieten Tempo 30 durchgesetzt. Hervorragende Beispiele sind Perlacher – und Deisenhofener Strasse.
Um die Wohn- und Lebensqualität unseres Stadtbezirks weiter entscheidend zu verbessern, halten wir die generelle Umsetzung von Tempo 30 in allen Straßen des Stadtbezirks mit Ausnahme der genannten „Hauptverkehrsadern“ für unerlässlich. Mit dieser Maßnahme soll gerade der nach Öffnung des Luise-Kiesselbach-Tunnels weitere Anstieg des Schleichverkehrs von und zum Mittleren Ring (Tegernseer Landstrasse) aus dem Stadtbezirk heraus gehalten werden und durch die Geschwindigkeitsbegrenzungen die Nutzer des motorisierten Individualverkehrs zum Umdenken ihres Nutzungsverhaltens angeregt werden.
Durch eine Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 ergeben sich weiter viele Vorteile für die Stadtteilbewohner*innen und generell für alle Münchner*innen in den Bereichen Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Verkehrslärm, Luftqualität und Klima, Verständlichkeit und Akzeptanz, Stadtbild, Kosten und Verwaltungsaufwand sowie Fußverkehr und Nachbarschaft. Diese Vorteile sind hinreichend bekannt und mit ein Grund für unsere Anträge in der Vergangenheit (u.a. Antrag SPD-Fraktion v. 11.10.2016).
Mit Ausnahme der genannten Straßen(-züge) führen alle anderen Straßen in Obergiesing durch von überwiegender Wohnbebauung geprägte Gebiete. Lediglich Nahversorger, Einzelhandel, kleinere medizinische Einrichtungen, Kleingewerbe, Gastronomie sowie Schulen und Kindertagesstätten, Sozialbürgerhaus oder andere Einrichtungen der lokalen Versorgung finden sich zwischen diesen Wohnbebauungen.
Bisherige Begründungen einer Ablehnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung - beispielsweise der MVG für den ungebremsten Fahrverlauf der Buslinie 54 in der Perlacher Strasse - wurden auf unseren Widerspruch hin inzwischen zurückgenommen. Auch dort gelten jetzt 30km/h.
Somit spricht alles für und nichts über eine generelle Ausweitung des Tempo 30 im Stadtbezirk 17.
Außerdem sucht der Deutsche Städtetag zur Zeit Modellprojekte in den Kommunen, um Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit mit Ausnahme ausgewählter Hauptverkehrsadern zu erproben.
Damit soll ein wichtiger Schritt für das Klima und eine menschenfreundliche Stadt erreicht werden.

gez.
Dr. Klaus Neumann
Alexander Schmitt-Geiger