Antrag
Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Planungs- und Baureferat werden aufgefordert, die Radweglücke auf der östlichen Seite der Martin-Luther-Straße zwischen Abzweigung Tegernseer Landstraße und Silberhornstraße durch entsprechende Planungen und bauliche Maßnahmen zu schließen. Der BA 17 sieht dazu 2 Varianten:
Einrichtung eines sog. Pop-Up-Radweges auf einer Fahrspur in dem genannten Bereich, um schnell und ohne größere bauliche Maßnahmen zu testen, ob das Verkehrsaufkommen und die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer für solch eine Maßnahme auch in dauerhafter Ausführung gegeben sind, wie im Stadtratsbeschluss vom 18.12.19, Absatz 2, Anlage 3, näher ausgeführt. Dies entspricht der bereits von der Verwaltung am 4. März im Rahmen eines „Steckbriefes“ veröffentlichten Variante.
Führung eines separaten Radweges in dem genannten Bereich auf dem Fußweg in einer maximalen Breite von 160 cm.
Zwischen Weinbauernstraße und Silberhornstraße muss von dieser Regelung abgewichen werden, da das angrenzende Gebäude nur noch eine Gesamtgehwegbreite von 180 cm zulässt und zudem im weiteren Verlauf der Zugang zur Fußgängerunterführung den Raum einschränkt. Hier ist kreative Expertise von Planungs-/Baureferat gefragt. (z.B. gemeinsamer Geh- und Radweg, beschildert mit Zeichen 240, und / oder Verschwenkung der bestehenden Fahrbahn um ca. 50 cm nach Westen). Der Radweg verläuft dann weiter über die vorhandenen, umzugestaltenden Grünflächen parallel zur Straße (im Bereich der von der Martin-Luther-Straße eventuell (eher selten) abbiegenden Fahrzeuge in die Silberhornstraße über einen rotmarkierten Radweg und mit Warnzeichen 138 (Dreieckschild mit Radsymbol) zusätzlich versehen, hinüber immer über vorhandene Grünflächen zum Anschluss unterhalb der Stützmauer der Heilig-Kreuz-Kirche.
Die beigefügten Erläuterungen (PDF, 11,33 MB) sind Teil des Antrages.
gez.
Dr. Klaus Neumann
Alexander Schmitt-Geiger