Leerstände von Geschäftsräumen im Viertel verhindern

02. Juni 2020

Antrag

Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Der Bezirksausschuss 17möge, entweder direkt über seinen Vorstand, oder in Vorarbeit durch seinen Unterausschuss "Lokale Arbeit und Wirtschaft", Kontakt zu Immobilienverwaltungen aufnehmen, in deren Anwesen schon über längere Zeit Gewerberäume leer stehen.

Begründung

Beispielhaft gibt es in der Deisenhofener Straße in den Häusern Nr. 44, 42 und 40 Leerstände mit ungeklärter Perspektive. Auch andernorts lassen sich im Stadtteil solche Leerstände beobachten.
Durch frühe Kontaktaufnahme zu den Immobilienverwaltungen soll versucht werden, viertelkompatible und nachhaltige Gewerbeeinheiten oder soziale Einrichtungen ("Stadtteil-Laden") anzusiedeln.
Denn im 17. Stadtbezirk brauchen wir weniger Nagelstudios oder Friseursalons, dafür mehr ökologisch orientierte Betriebe ("Unverpackt-Läden") oder BürgerInnen-Treffs.

gez.
Dr. Klaus Neumann
Alexander Schmitt-Geiger