Antrag
Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Haltlinien auf Radwegen an Ampelanlagen sollen so eingerichtet bzw. zurück gesetzt werden, dass querender Radverkehr durch wartende Radfahrer der anderen Fahrtrichtung nicht behindert wird.
Begründung
An fast allen Ampelanlagen im Stadtbezirk, die zugleich auch den Radverkehr regeln, sind die Haltelinien für Radfahrer nicht in Höhe der Haltlinien für Autos angebracht. Sie sind vielmehr wesentlich später, erst in Höhe der Fußgängersignale markiert. Damit stehen wartende Radfahrer stets unvermeidlich auf dem Radweg der querenden Radfahrer.
Mag diese Anordnung auch möglicherweise bautechnisch begründet sein, ist sie doch in der Umsetzung der StVO fehlerhaft und eine Sicherheitsgefährdung.
Zugleich drückt sich darin eine Geringschätzung radfahrender Menschen aus, für die offenbar die Verkehrslogik vernachlässigt werden darf.
Dieser Antrag sollte mit der Bitte um Unterstützung an alle anderen BAs weitergeleitet werden.
gez.
Dr. Klaus Neumann
Alexander Schmitt-Geiger