Kinderbetreuung bei Bürgerversammlung im BA 17

26. Februar 2019

Antrag

Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Bei künftigen Bürgerversammlungen wird eine Kinderbetreuung angeboten. Für Einwohnerversammlungen etc, sollte dies optional angeboten werden.

Begründung

Gesellschaftliche Teilhabe und Beteiligung an demokratischen Prozessen und Meinungsbildungen ist oft noch immer von realer Präsenz abhängig.
An den Bürgerversammlungen können deshalb häufig Eltern von Kindern nicht im wünschenswerten Maß teilnehmen. Dies betrifft besonders Alleinerziehende, die eine Betreuung gerade in den frühen Abendstunden nur schwer oder mit einem familiären Netzwerk vor Ort organisieren können. Aber auch für 2-Elternfamilien sollte eine Beteiligung an einem solchen Abend leichter möglich sein.
Die Veranstaltungsräume im Anton-Fingerle-Zentrum bieten für eine Kinderbetreuung ideale Voraussetzungen, da auch der Sportplatz der Anlage gut hierfür nutzbar wäre.
Wir fordern hierzu die Organisation einer Kinderbetreuung, die durch die LH München finanziert wird. Eine Kostenbeteiligung durch den BA ist zu prüfen.

gez.
Alexander Schmitt-Geiger
Birgit Knoblach