Einmündung Stettnerstraße in die Tegernseer Landstraße für Radverkehr sicherer regeln

26. Februar 2019

Antrag

Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Die Linienmarkierung für Fahrzeuge von der A995 ist als einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296) mindestens um 10 Meter zu verlängern, um die Gefährdung von RadfahrerInnen durch frühzeitig nach ganz rechts schwenkende Autofahrer zu verringern.

Zudem soll die Haltestelle der Busse 220 und 147 nach Norden verlagert werden.

Begründung

An der im 90-Grad-Winkel nach rechts verlaufenden Einmündung der Stettnerstraße in die Tegernseer Landstraße, gelangen von links (Richtung Süden) kommende RadfahrerInnen auf den rechten Fahrstreifen der Tegernseer Landstraße, der anfänglich noch von den anderen Fahrstreifen durch eine durchgezogene Linie abgetrennt ist, die aber nach ca. 15 Metern endet.
Der Radverkehr kann hier sehr leicht von Autos übersehen werden. Autofahrer können aufgrund der ausreichenden Strecke auch später noch nach ganz rechts einordnen.

gez.
Alexander Schmitt-Geiger
Dr. Klaus Neumann