Erhalt von Gebäuden

30. April 2022

Antrag

Der Bezirksausschuss möge beschließen:

Denkmalgeschütze Gebäude und Gebäude mit historischem Wert ohne Denkmalschutz gehören, neben den üblichen Neu- und Altbauten, in der Landeshauptstadt München zum Stadtbild.

Die Landeshauptstadt München möge prüfen, wie Gebäude mit historischem Wert die aber nicht unter den Denkmalschutz fallen, oder Gebäude mit wertvoller Bausubstanz, vor Abriss, schädlichem Umbau oder Verwahrlosung geschützt werden können.

Begründung

Investorinnen und Investoren, aber auch manchen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern liegt leider oftmals nicht viel am historischen Wert eines Gebäudes, am Stadtbild, am Denkmalschutz, oder an den Vorzügen einfacher und kostengünstiger Wohnqualität. Die Landeshauptstadt München sollte dieser Haltung entgegenwirken.
Leider haben wir in Giesing mit dem Abriss des Uhrmacherhäusels, dem Abriss des früheren Kinos am Giesinger Bahnhof (Flunder), dem geplanten Abriss und Neubau in der Weinbauernstraße Ecke Martin-Luther-Straße, oder den verwahrlosten Häusern in der Zugspitzstraße wiederholt die Erfahrung gemacht, dass der Bezirksausschuss in Entscheidungsprozessen – Abriss, Neubau, Umbau – kaum oder zu spät miteinbezogen wird.
Es wäre daher wünschenswert, wenn frühzeitiger vor denkmalschutzrelevanten Umbauten, geplanten Abrissen oder geplanten Neubauten, der Bezirksausschuss gehört und auf Entscheidungsebene miteinbezogen wird. Gerade weil durch viele dieser Baumaßnahmen einfacher und kostengünstiger Wohnraum verloren geht, der besonders dringend zu erhalten ist.
Ausdrücklich weisen wir hier auch auf die umweltschädlichen Auswirkungen der Baubranche hin. Der Erhalt und die Modernisierung von Gebäuden ist in der Regel umweltverträglicher, als Abriss und Neubau.

gez.
Karin Häringer
Alexander Schmitt-Geiger