Umsetzung hybrider bzw. digitaler Unterausschuss- und Bezirksausschusssitzungen

30. April 2022

Antrag

Der Bezirksausschuss möge beschließen:

  • Der Internetbeauftragte des Bezirksausschuss 17 wird aufgefordert, einen Vorschlag zur Realisierung hybrider Bezirksausschuss-Sitzungen zu erarbeiten.
  • Das IT-Referat der LH München wird aufgefordert, den BA 17 – wie auch andere Bezirksausschüsse – bei der technischen Umsetzung eines solchen Sitzungsformats zu unterstützen.
  • Die Vorsitzenden der Unterausschüsse werden aufgefordert, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Unterausschüsse hybride Sitzungsformate zu verwenden und dabei die bereits bestehende Infrastruktur der LH München und des Kulturzentrums Giesinger Bahnhof zu verwenden.

Die ersten beiden Punkte werden an alle Bezirksausschüsse weitergeleitet mit der Bitte um Unterstützung und darum, eigene Erfahrungen mit hybriden Formaten und deren technischer Umsetzung an den Vorstand und den Internetbeauftragten des BA 17 weiter zu geben.

Begründung

Seit zwei Jahren Coronakrise ist es für einige BA-Mitglieder aufgrund von z. B. Erkrankungen, Angst vor Ansteckung oder anderen Gründen schwierig regelmäßig an Unterausschuss- und Bezirksausschusssitzungen teilzunehmen, obwohl moderne Technik einen barrierefreien Zugang und eine barrierefreie Teilhabe ermöglichen würde. Dies erschwert für viele BA-Mitglieder die Wahrnehmung ihrer politischen Wahlämter und Aufgaben.
In der Arbeitswelt wurde auf diese ungewöhnliche Situation schnell mit Onlinekonferenzen, Onlinewahlen und technischer Aufrüstung reagiert. Leider wurden diese positiven Erfahrungen auf kommunaler Ebene nicht in gleicher Weise umgesetzt. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Verwaltung der Landeshauptstadt München den hybriden bzw. digitalen und somit barrierefreien Zugang für alle Sitzungen der Bezirksausschüsse ermöglicht.
Hybride bzw. digitale Sitzungen würden auch im Sinne der barrierefreien Teilhabe z.B. Eltern mit kleinen Kindern oder Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen die Teilnahme an BA- und UA-Sitzungen erleichtern. Die Vereinbarkeit von Familie oder Behinderung und politischem Engagement könnte dadurch gefördert werden.
Dabei kommt es nicht auf die Anzahl der möglichen Teilnehmer*innen an, sondern darauf, dass die Möglichkeit zur Teilhabe geschaffen und angeboten wird.
Zudem wird mit der Umsetzung dieser Form der Beteiligung für Mandatsträger*innen nicht nur die Pflicht, sondern auch ihr Recht auf Mandatsausübung gewährleistet. In Zeiten einer Pandemie wurde uns die Einschränkung dieser Pflichten und Rechte deutlich vor Augen geführt, dies gilt aber auch generell: Auch zu Zeiten von Mutterschutz, Phasen von Mobilitätseinschränkungen durch Krankheiten oder beruflich bedingte Abwesenheiten vom Sitzungsort sollten Mandatsträger*innen dieses Recht ausüben können.

gez.
Karin Häringer
Alexander Schmitt-Geiger